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Glossar

Das Glossar liefert Ihnen kurze Definitionen und Erläuterungen zu vielen Begriffen aus dem Bereich der Baumarktforschung.

Eigenheim

Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser) sind freistehende oder gereihte Wohngebäude mit einer oder zwei Wohnungen, wobei untergeordnete Einliegerwohnungen zulässig sind.

Eigentumswohnungen

Eigentumswohnungen sind alle Wohnungen, an denen durch Eintragungen im Wohnungsgrundbuch Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz vom 15.3.1951 (BGBI. I S. 175) begründet worden ist bzw. durch Vormerkung begründet werden soll. Eigentumswohnungen können vermietet sein (dann gehören sie zu den Mietwohnungen) oder aber vom Eigentürmer selbst bewohnt werden (dann sind es Eigentümerwohnungen).

Einfamiliengebäude

Zu den Einfamiliengebäuden rechnen freistehende und eingebaute Wohngebäude mit einer Hauptwohnung, wobei untergeordnete Einliegerwohnungen zulässig sind.

Einzel- und Mehrraumöfen

Einzelöfen (Kohle- und Nachtspeicheröfen) beheizen jeweils nur den Raum, in dem sie stehen. In der Regel sind sie fest installiert. Mehrraumöfen (Kachelöfen) beheizen gleichzeitig mehrere Räume (auch durch Luftkanäle).

Einzelhaus

Ein Einzelhaus ist ein einzelnes, freistehendes Wohngebäude. Es kann aus mehreren Gebäudeteilen bestehen. Ein Einzelhaus kann ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus sein.

Energieart

Bei der Energieart für die Beheizung wird die Energieart bzw. der überwiegend verwendete Brennstoff (z.B. Gas, Kohle, Strom, Heizöl, Fernwärme, Solarenergie) ausgewiesen. Fernwärme (auch Industrieabwärme) ist eine Heizenergie, die von einem außerhalb des Grundstücks liegenden Betriebs-, Block- oder Fernheizwerk geliefert wird. Solarenergie wird in der Regel durch Sonnenkollektoren, seltener auch durch Solarzellen gewonnen.

Entgelte

Bei den Entgelten ist die Summe der lohnsteuerpflichtigen Bruttobezuge (Bar- und Sachbezuge) angegeben.
Diese Betrage verstehen sich ohne

- Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung,
- Beitrage zu den Sozialkassen des Baugewerbes,
- Aufwendungen fur die betriebliche Alters-, Invaliditatsund Hinterbliebenenversorgung,
- Winterbauumlage,
- gezahltes Vorruhestandsgeld,
- geleistete Zuschusse der Bundesanstalt fur Arbeit.

Den Entgelten sind auch die Bezuge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kraften zuzurechnen, soweit sie steuerlich als Einkunfte aus nichtselbststandiger Arbeit anzusehen sind. Einzubeziehen sind auch Zahlungen fur eine Beschaftigung, die nur wegen Unterschreitung der Steuerpflichtgrenzen steuerfrei sind.

Erwerbslose

Erwerbslose sind Personen, die in der Berichtswoche keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sich als arbeitslos und/oder Arbeit suchend bezeichnen und innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können. Sie sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Agentur für Arbeit erfasst werden, gleichzusetzen. Andererseits zählen Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.

Erwerbspersonen

Erwerbspersonen sind Personen, die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen (als Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, abhängig Beschäftigte), unabhängig von der Bedeutung des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit. Die Erwerbspersonen setzen sich zusammen aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen.

Erwerbstätige

Alle Personen, die in der Berichtswoche einer - auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden - Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Abweichend von der Definition der EU-Arbeitskräfteerhebung werden im Mikrozensus auch Wehrpflichtige und Zivildienstleistende zu den Erwerbstätigen gezählt. Personen, die zwar in der Berichtswoche nicht gearbeitet haben, jedoch in einem Arbeitsverhältnis stehen, gelten ebenfalls als Erwerbstätige, wenn sie nicht länger als drei Monate von der Arbeit abwesend sind.

Etagenheizung

Eine Etagenheizung ist eine zentrale Heizungsanlage für die Räume einer abgeschlossenen Wohnung. Die Heizquelle, z.B. eine Gastherme, befindet sich meist innerhalb der Wohnung.
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