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Glossar

Das Glossar liefert Ihnen kurze Definitionen und Erläuterungen zu vielen Begriffen aus dem Bereich der Baumarktforschung.

Industrielle Betriebsgebäude

Die Industriellen Betriebsgebäude gehören zur Gruppe der Nichtwohngebäude. Dazu gehören folgende Gebäudearten:

- Fabrik- und Werkstattgebäude
- Handels- und Lagergebäude (Markt- und Messehallen, Einzelhandelsgebäude, Warenlagergebäude)
- Verkehrsgebäude (Garagengebäude, Bahnhofshallen, Flugzeughallen, Fernsehtürme)

Inflation

In einer Marktwirtschaft können sich die Preise für Waren und Dienstleistungen jederzeit ändern – einige Preise steigen, während andere fallen. Erhöhen sich die Güterpreise allgemein und nicht nur die Preise einzelner Produkte, so spricht man von "Inflation".

Ist dies der Fall, kann man für einen Euro weniger kaufen oder anders ausgedrückt: Ein Euro ist dann weniger wert als zuvor.

Gemessen am Verbraucherpreisindex bedeutet "Inflationsrate" dessen prozentuale Veränderung gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum – also Vorjahresmonat oder Vorjahr.

Infrastrukturgebäude

Infrastrukturgebäude im Nichtwohnbau sind im Wesentlichen nur Gebäude von unmittelbarem öffentlichem Interesse, also Gebäude des Bildungs- und Kultursektors, im Gesundheits-, Sozial- und Verkehrswesen, im Bereich der Ver- und Entsorgung, des Sports und der Freizeitgestaltung.

Investitionsgüter

Zu den Investitionen zählen auch Anzahlungen für im Bau befindliche Anlagen und Bauten. Die Investitionen umfassen nicht Zugänge aus Verschmelzung. Bruttoinvestitionen in Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäuden beinhalten nicht die laufenden Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen. Zu den Bruttoinvestitionen in Grundstücke wird auch die zugehörige Grunderwerbsteuer gerechnet.

Zu den Bruttoinvestitionen in Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge gehören alle neuen und gebrauchten Sachanlagen, die im Berichtszeitraum von Dritten gekauft oder selbst erstellt wurden. Die erworbenen Güter sind zum Kaufpreis (einschließlich Transport- und Installationskosten sowie den mit der Eigentums­übertragung verbundenen Kosten) zu bewerten, die selbst hergestellten Güter zu den Herstellungskosten. Anzugeben sind auch Aufwendungen für Erweiterung, Umbauten, Modernisierung und Erneuerung.

Nicht hierunter fallen laufende Instandhaltungskosten.
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