Glossar
Anstaltsgebäude
Nichtwohngebäude, in denen ausschließlich oder überwiegend Personen untergebracht sind und die mit Einrichtungen für eine zentrale Haushaltsführung ausgestattet sind.
Zu den Anstaltsgebäuden zählen z.B. Krankenhäuser und Kliniken, Wohn-, Erholungs- und Ferienheime, Lager und Justizvollzugsanstalten.
Zum Anstaltskomplex gehörende freistehende Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude werden entsprechend ihrer Verwendung eingeordnet: die Verwaltungsgebäude z.B. bei den Büro- und Verwaltungsgebäuden, die Werkstattgebäude bei den gewerblichen Betriebsgebäuden, das Haus des Hausmeisters bei den Wohngebäuden. Gebäude, die überwiegend über abgeschlossene Wohnungen verfügen, z.B. Schwesternwohnheime oder entsprechende Altenwohnheime, zählen nicht zu den Anstalts-, sondern zu den Wohngebäuden.
Zu den Anstaltsgebäuden zählen z.B. Krankenhäuser und Kliniken, Wohn-, Erholungs- und Ferienheime, Lager und Justizvollzugsanstalten.
Zum Anstaltskomplex gehörende freistehende Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude werden entsprechend ihrer Verwendung eingeordnet: die Verwaltungsgebäude z.B. bei den Büro- und Verwaltungsgebäuden, die Werkstattgebäude bei den gewerblichen Betriebsgebäuden, das Haus des Hausmeisters bei den Wohngebäuden. Gebäude, die überwiegend über abgeschlossene Wohnungen verfügen, z.B. Schwesternwohnheime oder entsprechende Altenwohnheime, zählen nicht zu den Anstalts-, sondern zu den Wohngebäuden.
Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote beziffert den Anteil der bei der Bundesanstalt für Arbeit gemeldeten Arbeitslosen an den Erwerbspersonen, die sich wiederum aus Erwerbstätigen und Arbeitslosen zusammensetzen.
Arbeitslos sind Personen, die sich als Arbeit Suchende beim Arbeitsamt gemeldet haben, eine Beschäftigung von mindestens 19 Stunden für mehr als drei Monate suchen, für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen, nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Erwerbspersonen sind alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen.
Arbeitslos sind Personen, die sich als Arbeit Suchende beim Arbeitsamt gemeldet haben, eine Beschäftigung von mindestens 19 Stunden für mehr als drei Monate suchen, für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen, nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Erwerbspersonen sind alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen.
Auftragsbestand
Wert (ohne Umsatzsteuer) aller akzeptierten, noch nicht ausgeführten Aufträge für Bauleistungen am Ende des Berichtsvierteljahres. Bei der Ermittlung des Auftragsbestandes wird vom Auftragswert bereits im Bau befindlicher Projekte der Teil abgesetzt, der produktionstechnisch schon fertig gestellt ist (ohne Berücksichtigung der Abnahme oder Abrechnung).
Auftragseingang
Wert (ohne Umsatzsteuer) aller im Berichtsmonat vom Betrieb fest akzeptierten Aufträge für Bauleistungen. Um Doppelzählungen zu vermeiden, wird der Auftragseingang nur vom ausführenden Betrieb gemeldet. Die Auftragseingangsstatistik erfasst nur die meldepflichtigen Betriebe (Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten)
Ausbauarbeiten
Folgende in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) erfasste Bauarbeiten:
Klempnerarbeiten, Fliesen- und Plattenarbeiten, Estricharbeiten, Asphaltbelagarbeiten, Tischlerarbeiten, Parkettarbeiten, Rollladenarbeiten, Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten, Verglasungsarbeiten, Anstricharbeiten, Bodenbelagarbeiten, Tapezierarbeiten, Lüftungstechnische Anlagen, Heizungs- und Brauchwassererwärmungsanlagen, Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten innerhalb von Gebäuden, Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, Blitzschutzanlagen und Förderanlagen (nicht in der VOB erfasst).
Klempnerarbeiten, Fliesen- und Plattenarbeiten, Estricharbeiten, Asphaltbelagarbeiten, Tischlerarbeiten, Parkettarbeiten, Rollladenarbeiten, Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten, Verglasungsarbeiten, Anstricharbeiten, Bodenbelagarbeiten, Tapezierarbeiten, Lüftungstechnische Anlagen, Heizungs- und Brauchwassererwärmungsanlagen, Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten innerhalb von Gebäuden, Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, Blitzschutzanlagen und Förderanlagen (nicht in der VOB erfasst).
Lesezeichen
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