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Öffentlicher Bau

Zum Öffentlichen Bau zählen Gebäude, die von öffentlichen Bauherren errichtet werden. Zu dieser Gruppe von Bauherren gehören Gebietskörperschaften und Sozialversicherung zzgl. der Vereine, Verbände oder andere Zusammenschlüsse, die entweder gemeinnützige Zwecke verfolgen oder der Förderung bestimmter Interessen ihrer Mitglieder bzw. anderer Gruppen dienen. Der in BARES dargestellte öffentliche Bau beschränkt sich auf den Hochbau.
 

 
 
 
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