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Glossar

Das Glossar liefert Ihnen kurze Definitionen und Erläuterungen zu vielen Begriffen aus dem Bereich der Baumarktforschung.

Gaststätten

Gaststätten sind Nichtwohngebäude, in denen primär Speisen und Getränke an jedermann ausgegeben werden, ohne dass jedoch eine Übernachtungsmöglichkeit besteht. Hierzu gehören u. a., sofern keine Beherbergungsmöglichkeit besteht, Rasthäuser und -stätten, Kaffeehäuser und Eisdielen, Imbiss- und Trinkhallen, Gastwirtschaften und -häuser, Bars, Berg- und Skihütten sowie Strandrestaurants.

Gebäude

Als Gebäude gelten gemäß der Systematik der Bauwerke selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und von Menschen betreten werden können. Sie dienen dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen. Hierbei kommt es auf die Umschließung durch Wände nicht an. Gebäude in diesem Sinne sind auch selbständig benutzbare, unterirdische Bauwerke. Unterkünfte, wie z.B. Baracken, Gartenlauben, Behelfsheime und dgl., die nur für begrenzte Dauer errichtet oder von geringem Wohnwert sind, werden - ebenso wie behelfsmäßige Nichtwohnbauten und freistehende selbständige Konstruktionen - nicht erfasst.

Als einzelnen Gebäude gilt jedes freistehende oder bei zusammenhängender Bebauung (z. B. Doppel- und Reihenhäuser) jedes Gebäude, das durch eine vom Dach bis zum Keller reichende Brandmauer von anderen Gebäuden getrennt ist. Ist keine Brandmauer vorhanden, gelten die zusammenhängenden Gebäudeeinheiten als einzelne Gebäude, wenn sie ein eigenes Erschließungssystem (eigener Zugang und eigenes Treppenhaus) besitzen und für sich benutzbar sind.

Geleistete Arbeitsstunden

Arbeitsstunden, die von Arbeitern, tätigen Inhabern und Mitinhabern, mithelfenden Familienangehörigen und Auszubildenden auf Baustellen und Bauhöfen im Bundesgebiet im Berichtszeitraum tatsächlich geleistet wurden.

Gereihtes Haus

Ein gereihtes Haus ist ein Wohngebäude, das mit mindestens zwei anderen Wohngebäuden gleichen Typs (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus) aneinander gebaut ist. Die Gebäude können auch seitlich oder in der Höhe versetzt sein. Eine Gebäudeteilseite muss unmittelbar auf der Grundstücksgrenze liegen.

Gewässer (Bodennutzungsarten)

Der Nutzungsartenbereich Gewässer umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen.

Hierzu gehören folgende Flächenarten:

  • Fließgewässer
  • Hafenbecken
  • Stehende Gewässer
  • Meer
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