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Glossar

Das Glossar liefert Ihnen kurze Definitionen und Erläuterungen zu vielen Begriffen aus dem Bereich der Baumarktforschung.

Wanderungen

Erhebungsgesamtheit ist die Summe aller von den Meldeämtern erfassten Wechselfälle der Haupt- bzw. alleinigen Wohnung über Gemeindegrenzen in Deutschland. Dabei kann der Wohnungswechsel über die Gemeindegrenzen innerhalb Deutschlands (Binnenwanderung) oder über die Grenzen Deutschlands (Außenwanderung) erfolgen.
Wanderungsfälle von Asylbewerbern sind in der Statistik enthalten.

Wirtschaftsbau

Zum Wirtschaftsbau zählen Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen und deren Bauherren Unternehmen oder freiberufliche Tätige sind. Dazu rechnen z.B. Fabrikgebäude, Verwaltungsgebäude von Unternehmen, Lagerhallen, Kinogebäude und landwirtschaftlich genutzte Gebäude.

Wohnähnliche Betriebsgebäude

- Anstaltsgebäude (Krankenhäuser, Heime, Kasernen, Straf-anstalten, Ferienheime)
- Büro- und Verwaltungsgebäude (Amts-, Büro-, Bank-, Gerichts- und Regierungsgebäude)
- Hotels und Gaststätten
- Sonstige Nichtwohngebäude (Schulgebäude, Kindertagesstätten, Museen, Theater, Bibliotheken, Kirchen, medizinische Institute, Sportgebäude, Freizeit- und Gemeinschaftshäuser)

Wohnbaufläche (Bodennutzungsarten)

Wohnbaufläche ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freiflächen (z.B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dient.

Wohneinheiten (Wohnungen)

Wohneinheiten (Wohnungen) sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammen liegende Räume in Wohngebäuden und sonstigen Gebäuden mit Wohnraum, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Hierbei ist es gleichgültig, ob in dieser Wohneinheit ein oder mehrere Haushalte untergebracht sind oder ob die Wohneinheit leer steht bzw. eine Freizeitwohneinheit ist. Es ist auch möglich, dass sich eine Arbeitsstätte in der Wohneinheit befindet.

Wohnfläche

Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Hierzu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume), Bad und dgl. mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m.

Wohngebäude

Gebäude, die mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche Wohnzwecken dienen. Zu den Wohngebäuden zählen auch gemischt genutzte Gebäude, sofern die Wohnungen überwiegen (z.B. Büros und Geschäfte im Erdgeschoss, Wohnungen in den Obergeschossen, Bauernhäuser, bei denen die Wohnfläche größer ist als die Nutzfläche). Auch Wochenend-, Ferien- und Sommerhäuser rechnen zu den Wohngebäuden.

Wohnheime

Wohnheime sind Wohngebäude, in denen bestimmte Personengruppen gemeinschaftlich wohnen. Sie dienen primär dem Wohnen, können sowohl "Wohnungen" als auch "Sonstige Wohneinheiten" enthalten und besitzen Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftsräume).

Wohnräume

Zu den Wohnräumen zählen alle Zimmer (Wohn- und Schlafräume mit 6 und mehr m² Wohnfläche) und Küchen. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten.

Wohnung

Eine Wohnung besteht aus einem oder mehreren Räumen, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können.

Wohnungen im Bestand

Wohnungen im Bestand sind neue Wohnungen, die in bereits bestehenden Gebäuden entstehen. Z.B. wenn im Dachgeschoß eine zusätzliche Wohnung errichtet wird oder wenn aus einer großen Wohnung zwei kleine gemacht werden.

Wohnungen im Nichtwohnbau

Wohnungen in Gebäuden, die hauptsächlich für den Nichtwohnbau genutzt werden. die Fläche, die für den Nichtwohnbau genutzt wird, muss mehr als 50% betragen (z.B. Hausmeisterwohungen, ein Gebäude mit Büroräumen oder Geschäften in den unteren Geschossen und einer Wohnung im oberen Geschoss).

Wohnungsbau

Errichtung von Hochbauten, die überwiegend Wohnzwecken dienen. Eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken wird angenommen, wenn die Gesamtfläche eines Gebäudes zu mindestens 50 % Wohnzwecken dient. In diesem Fall rechnet das gesamte Gebäude zum Wohnungsbau.

Wohnungsbestand

Der Bestand an Wohnungen bezeichnet die Anzahl der bestehenden Wohnungen. Dieser Bestand wird durch Fortschreibung der Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung 1987 mit Hilfe der Bautätigkeitsstatistik ermittelt. Die Ergebnisse einer solchen Fortschreibung werden allerdings mit wachsender zeitlicher Entfernung vom Zählungsstichtag ungenauer. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Bautätigkeitsstatistik Zugänge fast vollständig erfasst, in Bezug auf den Nachweis der Abgänge aber Lücken aufweist. Die Abgänge gehen in der Regel nur dann in die Statistik ein, wenn sie mit Verwaltungsmaßnahmen verknüpft sind.
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